Übersicht Gesundheits-Check-up

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Der Gesundheits-Check-up deckt zwar nicht viele Krankheiten ab.
Doch Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

18-34 Jahre

Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z. B. Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Laboruntersuchung aus dem Blut (nur bei entsprechendem Risikoprofil): Lipidprofil (z. B. Cholesterin), Glukose
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung). Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden.

Ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z. B. Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken), Überprüfung des Impfstatus)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut: Lipidprofil (z. B. Cholesterin), Glukose
    • aus dem Urin: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse und – sofern medizinisch angezeigt – ggf. Ausstellen einer Präventionsempfehlung (z. B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung). Das Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden.

Männer ab 65 Jahren

Seit Beginn 2018 können Männer ab dem Alter von 65 Jahren einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen – dieses Angebot gilt nicht für Frauen.

Quelle: Gesundheits-Check-up – Bundesgesundheitsministerium

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